Gleichwertige Feststellung einer Schülerleistung - Handhabung an der GSRS Süßen
In jedem Fach (in jeder Klasse) kann an Stelle einer Klassenarbeit eine GFS angefertigt und entsprechend bewertet werden.
In den Klassenstufen 8 und 9 muss eine zusätzliche GFS angefertigt werden.
Diese GFS muss (Niveau, zeitlicher Aufwand und Vorbereitung) dem Aufwand einer Klassenarbeit entsprechen. Die GFS kann eine Präsentation, schriftliche Ausarbeitung, praktische Anwendung oder Herstellung eines Produktes sein. Diese GFS kann als Hausarbeit angefertigt werden. Es sollte dabei jedoch sichergestellt werden, dass es sich um eine selbstständige Schülerleistung handelt (nicht Abschrift aus dem Internet oder angefertigt mit großer außerschulischer Hilfe). Deshalb soll zur Feststellung der inhaltlichen Leistung auch ein Colloquium stattfinden. Außerdem ist auf die exakte Angabe von Quellen zu achten. Stellt man diesbezüglich Mängel bzw. unlautere Hilfe fest, werden entsprechende Abzüge vorgenommen.
Die Grundlage der Benotung ist das, was der Schüler bei seiner Präsentation zeigt bzw. weiß.
Die GFS kann auch als Art „Klausur“ an der Schule durchgeführt werden. Der Schüler/die Schülerin besorgt zum ausgewählten Themenbereich Material bzw. bereitet sich entsprechend vor. Die schriftliche Ausführung erfolgt in einer vorgegebenen Zeit in der Schule am PC und wird anschließend abgegeben (zum Beispiel an einem Nachmittag oder in einem Zeitfenster). Die Präsentation findet dann später statt.
Für die Präsentationen erhält der Schüler / die Schülerin einen festen Termin während des Schuljahres, so dass diese Arbeit in den laufenden Unterricht eingebaut werden kann. Wird der Termin unentschuldigt nicht eingehalten, wird wie bei der Regelung für Klassenarbeiten die Arbeit mit ungenügend bewertet.
Organisation zur GFS in den Klassenstufen 8 und 9:
Jeder Schüler wählt bis zu den Herbstferien sein FACH, in dem er eine GFS anfertigen will, ohne das konkrete Thema zu kennen. Die Fachlehrer müssen vorher darüber informieren, welche Themen möglich sind bzw. welche Anforderungen sie stellen. Dazu hängt der/die Klassenlehrer/-in 14 Tage vorher die Wahlliste aus, in die man sich eintragen muss. Aus dieser ist zu erfahren, wie viele GFS in einem Fach möglich sind. Hat ein Fach keinen offenen Platz mehr, muss ein anderes Fach mit noch offenem Platz gewählt werden. Nur, wenn jemand in mindestens 3 Wunschfächern keinen Platz mehr findet, entscheidet die Klassenkonferenz, ob in einem Fach weitere Arbeiten zugelassen werden.
Diese Wahl der Schüler und Schülerinnen teilen die Klassenlehrer den Fachlehrern spätestens am Tag nach den Herbstferien schriftlich mit. Eine Kopie der Wahlliste erhält die Schulleitung.
Das Thema, den Termin und die Form der GFS bestimmt der entsprechende Fachlehrer, der auch für die Feststellung der Schülerleistung und die Benotung zuständig ist.
Die erzielte Note zählt in diesem Fach als zusätzliche Klassenarbeit (der Teiler verändert sich entsprechend).
Der Klassenlehrer prüft in Klasse 9 und bei Wiederholern in welchem Fach bisherige GFS angefertigt wurden. Es darf keine GFS in Klasse 8 und 9 im gleichen Fach geschrieben werden.